Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Montag das Staatshaushaltsgesetz sowie das Sozialversicherungshaushaltsgesetz für 2020 ausgefertigt.
Regierungschef Ludovic Orban (PNL) hatte beide Gesetzesentwürfe bekanntlich zu einem Paket geschnürt und dieses am 23. Dezember mit der Vertrauensfrage verbunden. Die oppositionelle PSD hatte anschließend zwar keinen Misstrauensantrag dagegen eingebracht, doch wendeten sich Senatspräsident Teodor Meleșcanu und der Präsident der Abgeordnetenkammer, Marcel Ciolacu, mit einer Organstreitklage an den Verfassungsgerichtshof, in der diese Art der Verabschiedung eines Staatshaushalts als nicht verfassungskonform angefochten wird.
Die Verfassungshüter werden nun in den kommenden Wochen befinden müssen, ob Ciolacus und Meleșcanus Organstreitklage zulässig ist. Explizit verbietet die rumänische Verfassung ein derartiges Vorgehen in keinem in ihrer Artikel, allerdings bleibt es nichtsdestotrotz ein präzendenzloser Fall.
Wie Regierungschef Orban dem Parlament im Dezember erläutert hatte, basiert der Staatshaushalt 2020 auf einem Wachstum von 4,1 Prozent, gerechnet wird zudem mit einer Inflation von 3,1 Prozent.