Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Änderung des Gesetzes betreffend das Statut der Kommunalpolitiker hat Präsident Johannis beim Verfassungsgericht angefochten. Ein Argument moniert, dass die Änderungen neue Strafmaßnahmen für Lokal- und Kreisräte einführen, die im Gesetz betreffend den Interessenkonflikt bereits vorgesehen sind. Andererseits wird der Präsidentschaft zufolge die Feststellung eines Interessenkonfliktes entsprechend dem Änderungsvorschlag, aufgrund einer verwässerten Definition des Vergehens, unmöglich.