Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Dienstag erstmals seit dem Befund des Verfassungsgerichts (VG) in der Causa Kövesi hervorgehoben, dass er „Rechtsstaat und Unabhängigkeit der Staatsanwälte“ auf jeden Fall hochzuhalten gedenkt. In seinem jüngsten Urteil hatte das VG dem Staatsoberhaupt bekanntlich das Veto-Recht bei der Abberufung leitender Staatsanwälte abgesprochen und die Staatsanwaltschaften überdies dem Justizminister unterstellt.
Er werde die Urteilsbegründung nach ihrer Veröffentlichung sehr genau und „so lange studieren, bis wir daraus schlau werden“. Erst danach werde er bekannt geben, was er als Nächstes zu unternehmen gedenke, sagte der Präsident der Presse am Rande einer auf Schloss Cotroceni stattgefundenen Veranstaltung. Fest stehe für ihn, dass er den Rechtsstaat hochhalten und festigen wolle, einschließlich die Unabhängigkeit der Staatsanwälte, die „keinem Politiker, nicht einmal einem Minister, unterstellt werden dürfen“. Von den Reportern bezüglich eines eventuellen Referendums befragt, sagte Johannis, das ein VG-Urteil „nicht per Volksbefragung“ zur Debatte stehen könne. Ein Referendum bezüglich der Lage der Justiz schloss der Staatschef indes nicht aus. Zu den von der Zivilgesellschaft am Vortag beantragten Konsultationen sagte Johannis, keine Einwände dagegen zu haben. Bezüglich des Verfassungsrichters Petre Lăzăroiu, dessen neunjährige Amtszeit längst abgelaufen ist, stellte das Staatsoberhaupt klar, dass das VG damit eindeutig „ein Problem“ habe und dieses umgehend lösen müsse.
Die Retourkutsche des Justizministers erfolgte prompt: Was der Staatschef äußere, stehe zum einen „nicht in der Bibel“, zum anderen sei die Unabhängigkeit der Staatsanwälte keineswegs gefährdet, so Tudorel Toader.