Staatspräsident will Themenbereich des Referendums erweitern

Johannis warnt Regierung vor weiteren Eilerlassen zur Justiz

Foto: presidency.ro

Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis will das Parlament zur Themenerweiterung des für den 26. Mai – zeitgleich mit der EU-Wahl – angesetzten Referendums über die Justiz konsultieren. Es gelte, die Volksbefragung möglichst „effizient und wirksam“ zu machen, teilte Johannis am Montag mit. Zudem warnte das Staatsoberhaupt die Regierung ausdrücklich vor weiteren Eilverordnungen betreffend Justizsystem und Strafrecht: Die Exekutive sei aufgefordert, von Eilerlassen hierzu abzusehen, bis sie den „souveränen Willen“ der Bürger in dieser Angelegenheit kenne. Johannis fügte hinzu, dass eine Neuregelung in puncto Regierungserlassen „zwingend“ sei, einschließlich die Möglichkeit, diese beim Verfassungsgericht anzufechten.

Die Befragung des Parlaments ist in diesem Fall eine reine Formsache: Die PSD-ALDE-Mehrheit muss binnen 20 Tagen auf den Antrag des Staatsoberhauptes reagieren bzw. in einer Plenarsitzung dazu abstimmen – tut sie es nicht, so gilt die Legislative nichtsdestotrotz als „konsultiert“. Der Präsident ist laut geltendem Recht lediglich verpflichtet, besagte „Konsultationen“ einzuleiten, der „beratende“ Standpunkt des Parlaments ist für ihn letztlich nicht bindend.

Die PSD reagierte genervt auf die vom Staatschef angekündigte thematische Ausweitung des anstehenden Referendums: Johannis habe „weder die Regierung noch das Parlament zu verwarnen“, zudem setze er das Referendum „wie ein trojanisches Pferd“ ein, da er sich davon wahlkampftaktische Vorteile verspreche – sowohl für sich selbst als auch für seine Partei. Auch würden Eilverordnungen für die Regierung gegenwärtig „die einzige Möglichkeit darstellen, den andauernden Blockaden des Präsidenten auszuweichen“, hieß es in einer Pressemitteilung der Regierungspartei.