Bukarest (ADZ) - Den umstrittenen Vorschriften, die bei Steuerdelikten unter bestimmten Umständen geringere Strafen bis hin zur vollen Straffreiheit vorsehen, steht nun nichts mehr im Weg, nachdem auch Präsident Klaus Johannis sie absegnete. Im März hatte auch das Verfassungsgericht einstimmig die Bedenken der bürgerlichen Opposition um die USR ausgeräumt. Laut dem Ende 2023 verabschiedeten Text dürfen Steuersünder grundsätzlich den Hinterziehungsschaden innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung durch die Behörden zurückzahlen und entgehen so auch einer Strafanzeige durch den Fiskus – vorausgesetzt, es geht um weniger als eine Million Euro. Je früher im Verlauf des Verfahrens die Rückzahlung mit einem bestimmten Aufschlag erfolgt, desto billiger kommen die Steuersünder davon. Rückfalltätern droht immerhin Gefängnis. Die Chefin der EU-Staatsanwaltschaft, Laura Codruța Kövesi, hatte im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes unter anderen bemängelt, dass für die Steuerämter keine Meldepflicht bei den Strafverfolgungsbehörden bestehen werde.
Die Opposition kritisierte das Gesetz jetzt aufs Schärfste: Präsident Johannis, PSD-Chef Marcel Ciolacu und PNL-Primus Nicolae Ciucă haben nach Auffassung der USR einen „Freibrief für Diebstahl“ ausgestellt. PSD und PNL wollen ihre Freunde vor dem Knast bewahren, klagte USR-Chef Cătălin Drulă. Ciolacu lehnte die Vorwürfe wie auch im Vorfeld ab, ihm gehe es darum, zu Geld für den Haushalt zu kommen, nicht Leute ins Gefängnis zu bringen.
Über das Wochenende kam es vor dem Sitz des Präsidialamtes im Schloss Cotroceni auch zu sporadischen Protesten der Zivilgesellschaft, bei denen Johannis vorgeworfen wurde, durch die Ausfertigung des Gesetzes Diebstahl zu begünstigen.