Strafrechtsnovelle: Amtsmissbrauch fast völlig entkriminalisiert

Iordache-Ausschuss segnet Strafrechtsverwässerung ab

Symbolbild: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) – Der für die Justizreform zuständige Sonderausschuss unter Florin Iordache (PSD) hat am Montag hochumstrittene Änderungen des Strafrechts gebilligt. Die Novelle soll noch diese Woche von der Legislative verabschiedet werden, die extra dafür eine außerordentliche Sitzung einberufen hat.

Die PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit widmete sich am Montag vor allem dem Straftatbestand des Amtsmissbrauchs, der neu definiert und dadurch laut Rechtsexperten fast völlig entkriminalisiert wurde. Künftig macht sich des Amtsmissbrauchs nur noch jemand schuldig, der die Tat im Eigeninteresse oder zugunsten von Verwandten 1. und 2. Grades begangen hat. Der wegen Anstiftung zu Amtsmissbrauch erstinstanzlich verurteilte PSD-Chef Liviu Dragnea entkäme damit der drohenden Haft, da die fiktiven Anstellungen zweier PSD-Mitarbeiterinnen beim Kinderschutz Teleorman nicht ihm persönlich, sondern seiner Partei und ihrem Etat gedient hatten. Zudem wurde beim Straftatbestand des Amtsmissbrauchs auch eine Schwelle eingeführt – fortan soll dieser strafrechtlich nur noch geahndet werden können, wenn der Schaden über dem gesetzlichen Mindestlohn (1900 Lei) liegt. Auch das Höchststrafmaß für Amtsmissbrauch wurde gesenkt – und zwar von 7 auf 5 Jahre.

Die Opposition verriss die Änderungen als „Legalisierung des Diebstahls“, während die DNA klarstellte, dass fortan ein zugunsten entfernterer Verwandten, Freunden, Parteikollegen oder Chefs begangener Amtsmissbrauch nicht mehr strafbar sein wird.

Der Sonderausschuss schaffte des Weiteren den Straftatbestand der fahrlässigen Amtspflichtverletzung ab und verwässerte auch die Definition der „kriminellen Vereinigung“ – wer ihr nur „kurzfristig“ oder „gelegentlich“ angehört, soll sich künftig nicht mehr strafbar machen.