Bukarest (ADZ) - Aus einer am Dienstag veröffentlichten Analyse der Generalstaatsanwaltschaft geht hervor, dass die geplante Strafrechtsnovelle „den Anwendungsbereich des Straftatbestands des Amtsmissbrauchs unerlaubt stark beschränkt“ und damit gegen das von Rumänien 2003 unterzeichnete Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption verstößt.
Zudem würden die an Art. 297 des Strafgesetzbuches (betreffend den Amtsmissbrauch) vorgenommenen Änderungen weit über die vom Verfassungsgericht beanstandeten Aspekte hinausgehen, das keinerlei Anforderungen bezüglich der Beschränkung des Anwendungsbereiches besagten Straftatbestands gestellt habe, hieß es in der Analyse.
Die Generalstaatsanwaltschaft zeigte weiters auf, dass sich zwischen 2014 und 2017 insgesamt 2099 Personen wegen Amtsmissbrauch vor Gericht zu verantworten hatten und der dem Staat durch ihre Straftaten entstandene Schaden sich auf mehr als 4 Milliarden Lei belief. Auch seien wegen des nunmehr entkriminalisierten Straftatbestands der fahrlässigen Amtspflichtverletzung im gleichen Zeitraum 233 Personen angeklagt worden, der Gesamtschaden habe bei mehr als 5 Millionen Lei gelegen.