Bukarest (ADZ) - Die Regierung wird in lediglich sechs der insgesamt 14 Wahlbezirke Teilwahlen abhalten, in denen Abgeordneten- oder Senatorensitze infolge des Ablebens, der Verurteilung oder des Rücktritts von Volksvertretern frei geworden sind.
Wie der für die Beziehungen zum Parlament zuständige Minister, Eugen Nicolicea, bekannt gab, sollen sie in sechs Wahlbezirken aus Bukarest, Ilfov, Sathmar, Hunedoara, Gorj und Galaţi zeitgleich mit den Europawahlen, bzw. am 25. Mai, stattfinden. Nicolicea eröffnete zudem, dass das Wahlgesetz per Eilverordnung geändert wurde – ein Vorgehen, das die Medien prompt kritisierten, da die Änderungen keiner öffentlichen Debatte unterzogen worden sind. Dazu sagte Nicolicea, die Zeit habe gedrängt – die Gesetzesvorlage sei „älteren Datums“ gewesen und ein vom Verfassungsgericht abgeschmetterter Artikel von der Legislative nicht fristgerecht geändert worden. Der Regierung sei daher nichts anderes übrig geblieben, als eine „rechtliche Lücke“ zu stopfen. Besagte „Lücke“ betrifft die Überhangmandate, die nun entfallen sollen, da die Regierungsverordnung einen einzigen Wahlgang nach dem Prinzip „Winner takes all“ vorsieht.
Nicolicea erläuterte auch, dass Teilwahlen lediglich in jenen Wahlbezirken stattfinden, deren Wählerschaft inzwischen überhaupt nicht mehr im Parlament vertreten ist.