Bukarest (ADZ) - Seit Montag gibt es eine neue Definition für einen Covid-19-Verdachtsfall, die wichtige Änderungen im Testverfahren nach sich zieht, so das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit (INSP). Tests für alle Verdachtsfälle sind verpflichtend. Als solcher gilt, wer eines (nicht wie bisher drei) der typischen Symptome aufweist: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust oder Veränderung von Geschmacks- oder Geruchssinn. Weitere Kriterien: typische Lungenschäden im Röntgenbild, Vorhandensein von SARS-CoV-2-Nukleinsäure oder Antigenen in biologischer Probe, direkter Kontakt mit einem Infizierten innerhalb von14 Tagen seit Krankheitsbeginn. Als letzterer gilt: ein Mitbewohner; ein Mitarbeiter oder Insasse einer Institution, in der ein Fall auftrat; die Berührung ohne Handschuhe, Konfrontation unter 2 Metern Distanz oder Aufenthalt im selben Raum für mindestens 15 Minuten.
Durch die neue Herangehensweise soll die Anzahl der Tests erhöht werden. Erstmals können unter bestimmten Umständen Antigen-Schnelltests zur Diagnose eingesetzt werden. Krankenhäuser erhalten die Möglichkeit, für ihre Angestellten und Patienten eigene, zusätzliche Testprotokolle aufzustellen.