Bukarest (ADZ) – UDMR-Senator György Frunda hat sich am Wochenende für die Einschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts (VG) ausgesprochen. Künftig sollten sich Abgeordnete über VG-Urteile hinwegsetzen können, sofern ihr Entschluss von „einer substanziellen Mehrheit“ getragen werde. Dem müsse bei der angestrebten Verfassungsnovelle Rechnung getragen werden.
Entweder werde das Grundgesetz „auf seinen alten Stand, vor 2003“ gebracht, oder das VG „dem Rechtssystem eingegliedert, etwa beim Hohen Gericht“, so Frunda.
VG-Präsident Augustin Zegrean konterte prompt: Was der Senator vorschlage, sei eine Auflösung des VG. Dieses habe über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu befinden – ein Verstoß gegen das Grundgesetz bleibe nun einmal einer unabhängig der Mehrheit, mit der das Gesetz verabschiedet wurde. Der Vorschlag über ein beim Hohen Gericht angesiedeltes VG bedeute de facto dessen Entmachtung, erklärte Zegrean.
Frunda hatte bereits in der Vergangenheit mit Vorstößen gegen die Integritätsbehörde ANI auf sich aufmerksam gemacht. Derzeit ist unklar, ob er mit seinem jüngsten Vorschlag einen persönlichen Standpunkt oder den des UDMR vertritt.