Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien zu einer Entschädigung von über 23.000 Euro, zusätzlich Gerichtskosten, verurteilt. 2005 wurden zwei Roma aus Pata Rât bei Klausenburg/Cluj von Polizisten des Diebstahls verdächtigt und gewalttätig behandelt. Die beiden Opfer hatten damals Klage erhoben, der Fall wurde aber von den lokalen Gerichtshöfen abgelehnt, sodass sie sich 2014 an das EGMR wandten. Der EU-Gerichtshof befand, dass der rumänische Staat aufgrund „unmenschlicher, ungerechtfertigter Behandlung“ seitens der Polizeibeamten je 11.700 an die Kläger auszahlen muss.