Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Legislativrat – ein konsultatives Organ des Parlaments – hat den Entwurf der geänderten Verfassung mit seinen Bemerkungen zurück an den Verfassungsausschuss geschickt. Der Legislativrat, den es seit 1996 gibt und der sich gewöhnlich mit eher formellen Angelegenheiten der Abstimmung der Gesetze aufeinander beschäftigt, hat diesmal auch inhaltliche Bemerkungen gemacht. Zwar ist sein Gutachten positiv, der Rat weist aber darauf hin, dass im Entwurf zahlreiche Details stehen, die den Verfassungstext „unnötig belasten“ und die Zugänglichkeit einzelner Artikel erschweren.
Der Legislativrat gibt zu bedenken, dass der Staatschef in der Aufzählung der „Exekutivgewalt“ nicht mehr vorkommt. Auch gegen den Artikel, der vorsieht, dass nur rumänische Bürger, die das letzte halbe Jahr in Rumänien gelebt haben, bei den Parlaments- und Präsidentenwahlen kandidieren dürfen, gibt es Einwände: Das Recht zu wählen und gewählt zu werden sei nicht Gegenstand einer Verfassungsnovellierung.
Der Entwurf der geänderten Verfassung geht jetzt weiter ans Verfassungsgericht, dessen Bemerkungen erwartet werden. Nachher erfolgt die Erörterung und Abstimmung im Parlament. Wann die Volksabstimmung stattfindet, wurde noch nicht festgelegt. Ein Vorschlag lautet, dass dies Ende nächsten Jahres, zugleich mit den Präsidentenwahlen geschehen soll.