Bukarest (ADZ) – Die zweimonatige Amtszeit der kommissarischen Intendanten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Hörfunks, Ramona Săseanu bzw. Liviu Popescu, läuft aus – weswegen das Unterhaus sich am Dienstag anschickte, in einer außerordentlichen Sitzung einen Eilerlass der Regierung über die Verlängerung besagter Amtszeiten bis Ende September abzusegnen, obwohl die ursprüngliche Ernennung der beiden vom Verfassungsgericht (VG) im Juni für nicht verfassungskonform befunden worden war.
Die oppositionelle PSD, die besagtes Ernennungsverfahren im Frühsommer beim VG angefochten hatte, drohte daher schon vorab mit einer neuen Verfassungsbeschwerde: Sollte die Mehrheit im Unterhaus die Eilverordnung der Regierung zur Änderung der Dienstgesetze von Fernsehen und Hörfunk tatsächlich absegnen, werde die PSD den Verfassungsgerichtshof erneut anrufen, stellte Parteichef Marcel Ciolacu am Montag klar. Der Oppositionschef verriss die bürgerliche Koalition zudem wegen dieser Priorisierung – für „hörige Interims-Intendanten“ berufe sie Sondersitzungen der Legislative ein, für weit wichtigere Gesetzesinitiativen, etwa zum Schutz armutsgefährdeter Verbraucher, indes nicht.