Bukarest (ADZ) – Das Unterhaus hat am Mittwoch die Gesetzesänderungen zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz, das nunmehr dem Staatschef zur Promulgierung vorgelegt werden muss, sieht eine staatliche Wahlkampffinanzierung vor, während die Parteien sich aus Staatsgeldern, Mitgliederbeiträgen, Spenden und/oder Einnahmen aus eigenen Tätigkeiten finanzieren sollen, darüber hinaus jedoch auch Darlehen von natürlichen und Rechtspersonen aufnehmen können.
Der Vorsitzende des für die Wahlgesetzänderung zuständigen Parlamentsausschusses, Mihai Voicu (PNL), sagte gegenüber den Medien, dass das Gesetz vor allem auf ein „endgültiges Aus“ der bisherigen obskuren Beziehungen zwischen Kandidaten und Wahlkampfsponsoren, die im Nachhinein dann diverse wirtschaftliche oder sonstige Gewinne beanspruchen, abgezielt habe. Indem man „Parteien und Kandidaten von diesem Druck befreit“ habe, hoffe man, den Weg für ein künftig „effizienteres Parlament“ geebnet zu haben, so Voicu.
Der Urheber des Legislativprojekts, der PSD-Abgeordnete Mircea Drăghici, hob hervor, dass ein staatlich finanzierter Wahlkampf den „Wahlkampfexzessen“ nun hoffentlich ein Ende bereiten werde. Das bezweifelte indes der parteifreie Abgeordnete Tudor Ciuhodaru, der besonders in der Möglichkeit der Darlehensaufnahme die Gefahr einer fortbestehenden illegalen Parteienfinanzierung sieht.