Bukarest (ADZ) - Ab Ende September müssen sich Autofahrer, die Kinder mitnehmen, absichern, dass diese angeschnallt bzw. in genehmigten Kindersitzen mitgeführt werden. Andernfalls werden Strafen in Höhe von vier bis fünf Strafpunkten fällig; derzeit bedeutet dies Bußgelder von 360 Lei bis 450 Lei. Laut dem Vorsitzenden der Verkehrspolizei Rumäniens, Florin Brăcea, mussten auch bisher Kinder angeschnallt bzw. im Kindersitz befördert werden, allerdings gab es keine Möglichkeit, den Fahrer direkt zu belangen.
Kinder bis drei Jahre müssen – ausgenommen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis, sofern sie nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren – in einem Kindersitz sitzen. Ab drei Jahren ist der Kindersitz nicht mehr verpflichtend, jedoch müssen Kinder unter einer Größe von 150 cm hinten sitzen.
Der Eilverordnung zufolge, die Ende August im Amtsblatt veröffentlicht wurde und Ende September in Kraft tritt, dürfen in Zukunft auch Notärzte bei Zwischenfällen bereits vor Ort Blutproben entnehmen, sofern nicht Erste-Hilfe-Maßnahmen behindert werden. Dadurch soll die Blutentnahme in den Fällen schneller gehen, in denen eine Fahrt ins Spital weiter nicht nötig ist.