Bukarest (ADZ) - Eine Instanz des Landgerichts Bukarest hat am Dienstag die Kandidatur des früheren Bezirksbürgermeisters Cristian Popescu „Piedone“ für unzulässig befunden. Das Urteil ist rechtskräftig, der nach der Brandkatastrophe im Club „Colectiv“ auf Druck der Straße zurückgetretene Piedone darf nicht für eine weitere Amtszeit antreten. Gegen seine Kandidatur hatten sowohl Dutzende Hinterbliebene der „Colectiv“-Opfer als auch der Bukarester Anwalt Gheorghe Piperea geklagt – letzterer trug nun vor Gericht den Sieg davon. Während die Hinterbliebenen nämlich vor allem ethische Aspekte bzw. die moralische Mitschuld des damaligen Bezirksbürgermeisters an der „Colectiv“-Tragödie in den Vordergrund gerückt hatten, stellte der Anwalt in seiner Klage die Rechtmäßigkeit von Piedones jüngst hinterlegter Unterschriftensammlung in Frage: Piedone habe seinen Antritt de facto über Nacht angekündigt und bei der Wahlbehörde sofort Tausende Unterschriften hinterlegt – dabei sei höchst unklar, wie und wann er diese binnen so kurzer Zeit habe sammeln können, so Piperea, der eine umgehende Prüfung der Unterschriften von Piedones angeblichen Unterstützern forderte. Der umstrittene Ex-Bürgermeister will trotzdem nicht aufgeben: Er werde weiterkämpfen und eben eine neue Unterschriftensammlung starten, verlautete Piedone nach der Urteilsverkündung.