Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch einer Beschwerde der PNL gegen das Mitte Mai von der Parlamentsmehrheit verabschiedete Gesetz über die diesjährige Kommunalwahl stattgegeben und letzteres für nicht verfassungskonform befunden.
Das auf einer Eilverordnung der Regierung beruhende und unter Federführung der PSD entstandene Gesetz hatte bekanntlich vor allem der Exekutive die Befugnis, den Wahltermin festzulegen, ab- und diese dem Parlament zugesprochen. Infolge des VG-Urteils bleibt die Regierung nun vorerst für den Kommunalwahltermin zuständig – allerdings nur bis das Parlament durch ein neues Gesetz festlegt, ob der Wahltermin fortan per Organgesetz, ergo von der Legislative, oder per Regierungsbeschluss angesetzt wird.
Zudem befanden die Verfassungshüter auch den ursprünglichen Eilerlass der Regierung über die Verlängerung der Amtszeiten der gewählten Kommunalpolitiker bis Jahresende für nicht verfassungskonform – Amtszeiten könnten ausschließlich per Organgesetz verlängert werden.
Da die regulären Amtszeiten der Kommunalpolitiker in rund zwei Wochen ablaufen und eine Verlängerung per Eilerlass der Regierung nicht verfassungskonform ist, müssen Legislative und Exekutive nun im Eiltempo mit Lösungen aufwarten. Vizepremierministerin Raluca Turcan (PNL) bezeichnete das VG-Urteil am Mittwoch in einer ersten Reaktion als „wahnwitzig“, die Verfassungsrichter würden buchstäblich „das ordnungsgemäße Funktionieren des Staates in Gefahr bringen“.
Kammerpräsident und PSD-Interimschef Marcel Ciolacu wertete seinerseits, dass das Parlament „bis zum 21. Juni“ ein neues Gesetz über die verlängerten Amtszeiten der Kommunalpolitiker aus der Taufe heben müsse, um „Chaos in der Kommunalverwaltung“ zu verhindern.