Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in der Causa Popovi gegen Bulgarien (Akte 39651/II) eine Entscheidung gefällt, die auch in Rumänien von Interesse ist, da es sich um das Filmen von Beschuldigten in Handschellen und ihr Vorführen im Fernsehen handelt. Popovi war Generalsekretär im bulgarischen Finanzministerium gewesen und hatte dagegen geklagt, dass seine Festnahme in Handschellen gefilmt und gezeigt wurde. Die Aufzeichnung war durch den Pressedienst des Innenministeriums erfolgt. Der EGMR hat nun befunden, dass es sich um einen Verstoß gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechts-Konvention handelt, in dem das Recht des Menschen auf sein Bild und Privatleben geschützt sind.