Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Donnerstag die Beschwerde des Ombudsmanns Victor Ciorbea gegen einen Paragraphen des Gesetzes 90/2001, der Vorbestraften den Zugang zu Regierungsämtern verwehrt, als unzulässig abgelehnt. Auf diesen ihren Befund, der für den bekanntlich wegen Wahlbetrugs vorbestraften PSD- und Unterhauschef Liviu Dragnea das Amt des Premiers weiterhin unerreichbar macht, konnten sich die neun Verfassungshüter erst nach fünf Monaten und insgesamt fünf Sitzungen einigen – bis dahin hatte es ein Patt zwischen Befürwortern und Gegnern besagter Gesetzesparagraphen gegeben, während ein VG-Richter über längere Zeit gefehlt hatte. Verfassungsrechtler beanstanden an dem Urteil vor allem, dass es gar nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen an sich befindet, sondern die VG-Richter sich das Leben leicht gemacht bzw. die Beschwerde einfach zurückgewiesen haben. In einer ersten Reaktion sagte Dragnea am Abend, es sei gut, dass das Urteil „nach monatelangem Ringen“ endlich gefallen ist – er hoffe, dass damit auch die Spekulationen und endlosen Reporterfragen bezüglich seiner Ambitionen auf das Amt des Regierungschefs ein Ende nehmen. Aus seiner Sicht sei das Thema nun vom Tisch – „zumindest solange das Gesetz in Kraft bleibt“. Dragnea hob hervor, das Kabinett Grindeanu „nach wie vor voll zu unterstützen“.