Bukarest (ADZ) - Rumänien muss der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, der Venedig-Kommission, die Vorschläge zur Änderung seiner Verfassung bis Jahresende zukommen lassen, sofern die geplante Verfassungsänderung noch 2014 durchgezogen werden soll, mahnte der Präsident des Gremiums, Gianni Buquicchio, am Montag.
Der Kommissionsvorsitzende erinnerte daran, dass mit den rumänischen Behörden der Monat September als Deadline vereinbart worden war. Der Chef des mit der Verfassungsnovelle beauftragten Ausschusses, Crin Antonescu, hatte jedoch jüngst bekannt gegeben, dass diese für die Koalition „zurzeit“ keine Priorität mehr darstelle.
Über das Optimierungspotenzial der Verfassung Rumäniens befragt, verwies Buquicchio besonders auf das Amtsenthebungsverfahren gegen das Staatsoberhaupt – es sei zum Teil konfus und gehöre neu geregelt. Der Befund über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Präsidenten habe von „einem Gericht, nicht vom Parlament“ zu stammen, da die „rechtliche, nicht die politische Verantwortung“ zum Tragen kommen müsse. Die „Initiative“ eines solchen Verfahrens liege eindeutig beim Parlament, nicht aber der einschlägige Befund. Neu geregelt gehöre auch die Vertretung des Landes bei EU-Gipfeln, zudem würden sich Optimierungen bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz empfehlen, hob Buquicchio hervor.