Verbot für Inhaberaktien absehbar

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Bukarest (ADZ) - Der Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer hat die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie (2015/849) mit Änderungen gegenüber der vom Senat verabschiedeten Version (s. ADZ vom 27.9.) angenommen. Inhaberaktien werden demnach aus der Gesetzgebung verschwinden, betroffenen Unternehmen werden 18 Monate eingeräumt, um diese in Namensaktien umzuwandeln. Besondere Beobachtungsanforderungen präventiver Art für Finanzakteure bei Geschäftsbeziehungen mit „öffentlich exponierten Personen“ wurden erneut eingeführt, außerdem sind zusätzliche Meldepflichten für Vereine und Stiftungen vorgesehen.