Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Parlamentsausschuss zur Änderung der Verfassung, der auch die Vorschläge des zivilen Verfassungsforums und verschiedene andere Anträge und Eingaben prüft, bemüht sich um ein zügiges Vorankommen. Ein Antrag betreffend die Rolle der Rumänischen Orthodoxen Kirche (BOR) sowie anderer historischer Glaubensgemeinschaften im Land findet im Vorspann seinen Niederschlag.
Auch für die historische Rolle des rumänischen Königshauses ist diese Lösung gefunden worden. Crin Antonescu, der Vorsitzende des Ausschusses, sagte dazu, dass in der Verfassung selbst vor allem Artikel stehen, die sich auf Rechte, Freiheiten, Pflichten oder Institutionen beziehen.
Es gab einen Vorschlag, dass die Bürger schon ab 16 Jahren das Wahlrecht erhalten sollen, es bleibt jedoch bei 18, der Großjährigkeit. Auch Vorschläge, dass das Alter der wählbaren Abgeordneten und Senatoren herabgesetzt werden soll, sind nicht durchgekommen. Es bleibt bei 23 Jahren für die Abgeordnetenkammer, 33 Jahren für den Senat und 35 Jahren für den Staatspräsidenten. Auch ein Antrag zur Einführung des verpflichtenden Wahlrechts wurde nicht angenommen.
In Art. 48 wurde auf Antrag der Rumänischen Orthodoxen Kirche und einiger Abgeordneten der Begriff „Ehegatten“, auf deren freier Zustimmung die Gründung einer Familie beruht, durch die genauere Bezeichnung „Mann und Frau“ ersetzt.