Verfassungsbeschwerde gegen Eröffnung der Märkte

Regierung prüft dennoch Wiedereröffnung

Bild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) – Gemäß eigenen Aussagen hat Premierminister Ludovic Orban Ende vergangener Woche eine Beschwerde beim Verfassungsgericht (VG) gegen das vom Parlament am 10. November verabschiedete Gesetz zur Genehmigung der Regierungverordnung Nr. 78/2019 zur zeitweiligen Aufhebung der Tätigkeit von Bauernmärkten während des Alarmzustand eingereicht. Das von den PSD-Abgeordneten Marcel Ciolacu und Daniel Zamfir initiierte Gesetz würde einen Regierungsbeschluss, der im Zusammenhang mit dem Alarmzustand stehe, abändern. Dies sei einer von mehreren verfassungswidrigen Punkten, so Orban.

Das Gesetz würde laut PSD-Vorsitzendem Ciolacu seit dem 12. November beim Präsidenten zur Abfertigung vorliegen, jedoch erklärte Johannis vergangene Woche, das Gesetz noch nicht erhalten zu haben. Bereits Anfang November beschloss die Regierung, dass nur noch Bauernmärkte im Freien geöffnet bleiben dürfen. Aufgrund des anfallenden Winters und der sinkenden Temperaturen würde man nun eine Wiedereröffnung aller Bauernmärkte in Betracht ziehen, allerdings ausschließlich unter Einhaltung strikter Schutzmaßnahmen, erklärte Orban.