Bukarest (ADZ) - Der Hohe Gerichts- und Kassationshof hat am Donnerstag wegen der diese Woche verabschiedeten Strafrechtsnovelle das Verfassungsgericht angerufen. Die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs sowie des Gesetzes Nr. 78/2000 zur Vorbeugung, Entdeckung und Bestrafung der Korruption soll vor der Unterzeichnung durch Präsident Klaus Johannis und der Veröffentlichung im Amtsblatt, also dem Inkrafttreten, erfolgen.
Eine ähnliche Beschwerde haben am Dienstag die Oppositionsparteien PNL, USR und PMP eingereicht, 30 Paragrafen sollen laut der Opposition gegen die Verfassung verstoßen, darunter jene zur Neuregelung des Amtsmissbrauchs sowie zur Entkriminalisierung der Fahrlässigkeit im öffentlichen Dienst.
Eine Verfassungsbeschwerde kündigte auch Staatspräsident Klaus Johannis an.
Das Richter-Forum bestärkte ihn in diesem Vorhaben mit der Begründung, dass drei Dafürstimmen von rechtskräftig verurteilten Parlamentariern mit eingeschränkten Rechten stammen, ohne die die Novelle durchgefallen wäre.