Bukarest (Mediafax/ADZ) – Das Verfassungsgericht (CCR) hat Dienstag die Begründung seines Urteils bekannt gemacht, nachdem es vom Ombudsmann zu Artikel 2 im Gesetz Nr.90/2001 über die Organisation und Funktionsweise der Regierung angerufen worden war. Es handelt sich um den Artikel, der nicht zulässt, dass strafrechtlich Verurteilte Mitglieder der Regierung werden. Der Fall ist besonders brisant, weil wegen dieses Gesetzes PSD-Vorsitzender Liviu Dragnea nicht als Premier vorgeschlagen werden konnte. Das Verfassungsgericht hat nun begründet, in welchen Fällen die Bezeichnung „strafrechtlich verurteilt“ nicht mehr gilt: Wenn die Personen und ihre Taten durch ein neues Gesetz entkriminalisiert werden, wenn sie unter ein Amnestiegesetz fallen, wenn sie durch ein rechtskräftiges richterliches Urteil rehabilitiert werden, oder wenn die strafrechtliche Verurteilung nach einer Periode keine anderen Folgen hat. Im konkreten Fall Dragnea: Er wurde in der Affäre des Referendums zur Amtsenthebung des Präsidenten Băsescu im April 2016 zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt, ausgesetzt auf vier Jahre. Gegenwärtig läuft ein Rehabilitierungsprozess.