Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat heute morgen die Erörterungen zum Referendum vom 29. Juli wieder aufgenommen, nachdem es diese Mittwoch Abend unterbrochen hatte. Der Vorsitzende des Gerichts, Augustin Zegrean, erklärte, dass Originalunterlagen vom Innen- und Verwaltungsministerium über die Wählerlisten (18.292.053 Bürger) und ebenso vom Nationalen Statistikamt (INS) angefordert wurden.
Diese Angaben waren auch wegen der Beanstandungen nötig, die eingereicht wurden. Die wichtigste Eingabe kommt von den Parlamentsvorsitzenden Valeriu Zgonea und Petru Filip (beide USL), es geht darin in drei Punkten um das Quorum von 50 Prozent der Wähler plus einem, durch welches das Referendum gültig wird. Das Verfahren zur Amtsenthebung von Traian Băsescu habe am 6. Juli begonnen, als die Regierungsverordnung 41 gültig war, die kein Quorum vorschreibt. Das Gesetz, das ein solches Quorum enthält, sei vom interimistischen Präsidenten Crin Antonescu erst am 14. Juli unterzeichnet worden. Auch müsse die Wahlbeteiligung von 46,24 Prozent, die das Zentrale Wahlbüro (BEC) mitgeteilt hat, nicht nach den Wählerlisten sondern nach den Angaben des Statistikinstituts berechnet werden, die von einer um zwei Millionen geringeren Bevölkerung sprechen. Drittens heißt es, dass der Boykott, zu dem Traian Băsescu und die PDL aufgerufen haben, verfassungswidrig war. Die Beanstandungen wurden allesamt zurückgewiesen.
Das Verfassungsgericht beschloss am Nachmittag die Entscheidung über die Gültigkeit des Referendums auf den 12. September zu vertagen. Es gebe "gegensätzliche Angaben" über die Anzahl der Wahlberechtigten, heißt es in der Pressemiteilung des Verfassungsgerichts.