Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch die vom Ungarnverband (UDMR) und der ALDE-Fraktion eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Briefwahlrecht abgeschmettert; das Gesetz wird nun dem Staatschef zur Unterschrift vorgelegt.
Die UDMR- und ALDE-Parlamentsabgeordneten hatten ihre Verfassungsbeschwerde wenige Tage nach der Ende Oktober im Unterhaus erfolgten Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Briefwahl erhoben und dabei vor allem eine vermeintliche Diskriminierung bzw. Benachteiligung der hierzulande ansässigen Wählerschaft beanstandet. Die Verfassungsrichter befanden jedoch einstimmig, dass das verabschiedete Briefwahlrecht verfassungskonform ist. Die Briefwahl gilt vorerst, als eine Art „Pilotprojekt“, nur bei Parlamentswahlen, je nach Erfahrung soll sie sodann überarbeitet und später in separaten Gesetzen auch auf die Europa- und Präsidentschaftswahlen übertragen werden.
Auslandsrumänen bzw. rumänische Staatsangehörige mit im Ausland angemeldetem Wohnsitz können nunmehr bei der Parlamentswahl vom kommenden Spätherbst auch auf diese Möglichkeit der Stimmabgabe zurückgreifen. Dafür müssen sie zunächst einen schriftlichen Antrag mit ausdrücklichem Verweis auf die Briefwahl-Option an die rumänische Botschaft oder ein rumänisches Konsulat in ihrer Wahlheimat richten, anhand dessen sie fristgerecht ins Wahlregister eingetragen werden.