Verfassungsgericht gibt Organstreitklage der Regierungschefin teilweise statt

Staatschef muss Interims-Minister ernennen, Regierung muss ins Parlament

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch der jüngsten Organstreitklage von Regierungschefin Viorica Dăncilă (PSD) teilweise stattgegeben und im Streit um die seit dem Koalitionsende herrschende Regierungskrise teils der Präsidentschaft, teils der Exekutive Recht gegeben.
So befanden die Verfassungshüter mehrheitlich, dass das Staatsoberhaupt einerseits die von der Regierungschefin beantragte Abberufung von Ministern sowie die Ernennung von Interims-Ministern nicht verweigern kann, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten falle. Dafür könne der Präsident die Ernennung vollamtlicher Minister ablehnen, wobei er in diesem Fall sein Veto zu begründen habe.

Andererseits sei nach dem Koalitionsaus für die Regierung der Gang ins Parlament zwingend, um sich bestätigen zu lassen, so das einstimmige Urteil der Verfassungsrichter bezüglich der von Dăncilă bisher hinausgezögerten Vertrauensabstimmung.
Staatschef Klaus Johannis stellte anschließend in einer ersten Reaktion klar, dass er die von der Regierungschefin beantragten Minister-Abberufungen sowie Ernennungen kommissarischer Ministers erst nach der Veröffentlichung des VG-Urteils sowie der Urteilsbegründung im Amtsblatt vornehmen werde. Er sei erfreut, feststellen zu können, dass das Verfassungsgericht ihm betreffend die unvermeidliche Vertrauensabstimmung Recht gegeben habe; sofern die Ministerpräsidentin der Regierungskrise ein schnelles Ende bereiten wolle, habe sie den Gang ins Parlament umgehend anzutreten, so Johannis.

Dăncilă antwortete darauf unverzüglich, sich damit keineswegs beeilen zu wollen. Ihr Kabinett werde sich erst „nach der Misstrauensabstimmung“ vom Parlament bestätigen lassen, so die Regierungschefin.