Bukarest (Mediafax/ADZ) – Das Verfassungsgericht hat die Begründung seiner Entscheidung in der Angelegenheit, wer vor einem Parlamentsausschuss aussagen muss, veröffentlicht. Praktisch geht es in dem Fall darum, dass sich die DNA-Chefin Laura Kövesi bisher dreimal geweigert hat, vor dem Ausschuss zu erscheinen, der einen eventuellen Betrug bei den Präsidentschaftswahlen 2009 überprüft. In der Begründung heißt es nun, dass „es normal wäre, dass eine vorgeladene Person erscheint“. Andererseits betont das Gericht, dass „das Nichterscheinen keine Straftat darstellt und nicht gerichtlich geahndet werden kann.“