Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde der liberalen Opposition gegen das jüngst verabschiedete Gesetz betreffend die Cyber-Sicherheit stattgegeben und somit auch das letzte der drei sogenannten „Big Brother“-Gesetze gekippt. Zum einen sei es vom Obersten Verteidigungsrat (CSAT) überhaupt nicht begutachtet worden und schon deshalb nicht verfassungskonform, zum anderen verstoße es gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, das Recht auf Privatsphäre u. a., da den „für die nationale Sicherheit zuständigen Behörden“ bzw. den Geheimdiensten der Zugang zur „Cyber-Infrastruktur“ ohne Richtererlaubnis, anhand eines einfachen Ansuchens eingeräumt werde, befanden die Verfassungsrichter.