Verfassungsgericht kippt progressive Mehrbesteuerung der Sonderrenten

Scheitern der Maßnahme belastet den Haushalt zusätzlich

Bukarest (ADZ) – Sonderrenten hätten nach einer Novelle stufenmäßig besteuert werden sollen: Der aus der Rentenkasse bezahlte Teil ab dem Steuerfreibetrag von 3000 Lei mit 10%, der direkt vom Haushalt überwiesene Teil ab einem Freibetrag von 2000 Lei je nach Höhe hingegen mit bis zu 20%. Doch dieses Berechnungsmodell erklärten die Verfassungsrichter für grundgesetzwidrig, weil es von finanziellen Indikatoren abhänge, die nicht konstant sind, so zum Beispiel dem Nettomindest- und Nettodurchschnittslohn. Da diese Indikatoren nicht konstant seien und ihr Wert jährlich durch das Gesetz für den Sozialverssicherungshaushalt festgelegt werde, schaffe der neue Kalkulationsschlüssel die Voraussetzung, dass auszuzahlende Renten immer wieder neu diskutiert und jährlich neu berechnet werden, was mehrfach gegen die Verfassung verstoße. 

Sonderrenten kassieren in Rumänien etwa 12.000 Personen, unter anderen ehemalige Angehörige des Militärs, der Polizei, des diplomatischen Dienstes und des Rechnungshofs sowie Piloten im Ruhestand, doch mehr als die Hälfte sind frühere Richter und Staatsanwälte. Vor allem sie und ihre Verbände waren gerichtlich gegen das Reformpaket vorgegangen. 

Für den nächsten Haushalt ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht nur deshalb ein Problem, weil nun Steuereinnahmen entfallen, beziehungsweise höhere Altersbezüge  ausgezahlt werden müssen – sogar die Weltbank, die die Sonderrentenreform beratend begleitete, räumte ein, dass das Einsparpotenzial der Maßnahme sich in Grenzen hält. Vielmehr könnte die EU-Kommission dringend notwendige Überweisungen im Rahmen des Wiederaufbau- und Resilienzplans einbehalten, da die Novelle ein Meilenstein des mit Brüssel vereinbarten Reformprogramms ist.