Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat jüngst die Begründung seines umstrittenen Urteils von Anfang Oktober veröffentlicht, als es bekanntlich einer Streitklage der Leitungen der beiden Parlamentskammern stattgegeben und einen Organstreit zwischen Legislative und der Antikorruptionsbehörde DNA als gegeben gesehen hatte.
Durch ihre Weigerung, persönlich vor dem parlamentarischen Ausschuss zur Untersuchung der Präsidentschaftswahl 2009 zu erscheinen, habe DNA-Chefin Laura Codruţa Kövesi sich de facto geweigert, zur „Klärung diverser Aspekte betreffend ein Ereignis von öffentlichem Interesse“ beizutragen, befanden insgesamt fünf Verfassungshüter. Drei VG-Richter waren indes entschieden anderer Meinung – Livia Stanciu, Mircea Ştefan Minea und Simona-Maya Teodoroiu gaben Sondermeinungen ab, die VG-Präsident Valer Dorneanu diesmal nicht zensierte.
So befand die VG-Richterin und frühere Präsidentin des Obersten Gerichts, Livia Stanciu, dass Einberufung und Tätigkeit des parlamentarischen Ausschusses zur Untersuchung der Präsidentschaftswahl 2009 wiederholt verfassungswidrig verlaufen seien und Kövesi als Magistrat aufgrund geltenden Rechts „gar nicht erst vorgeladen“ werden konnte. Verfassungshüter Minea stellte seinerseits klar, keinerlei Organstreit gegeben zu sehen.
Minea verwies außerdem darauf, dass „überhaupt keine Verbindung zwischen den 2009 angeblich stattgefundenen Taten und der Antikorruptionsbehörde DNA besteht“, der Kövesi zu dem Zeitpunkt im Übrigen gar nicht vorgestanden hatte. Selbst die von der PSD nominierte Verfassungsrichterin Maya Teodoroiu hielt in ihrer Sondermeinung fest, dass die Organstreitklage der Parlamentsleitung als „unzulässig und unbegründet“ hätte abgewiesen werden müssen.