Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat keine Verstöße im Gesetzgebungsverfahren zum Staatshaushalt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Einwände der rechtspopulistischen AUR zurück, die das beschleunigte Verfahren bei Debatte und Verabschiedung gerügt hatte. Auch die Vorwürfe unrealistischer Einnahmen- und Ausgabenschätzungen ließ das Gericht nicht gelten. Dabei handle es sich um politische Entscheidungen im Ermessensbereich der Haushaltspolitik und nicht um Fragen der Verfassungsmäßigkeit. Zugleich stellte das Gericht klar, dass die Höhe von Renten, Kindergeld und Stipendien nicht Gegenstand des Haushaltsgesetzes sei.
Damit kann der Haushalt nun an die Präsidialverwaltung weitergeleitet werden. Staatspräsident Nicușor Dan erklärte, es sei wichtig, dass der Haushalt für 2026 vor dem 1. April in Kraft tritt. Er werde das Gesetz „in dem Moment ausfertigen, in dem die Begründung des Verfassungsgerichts vorliegt“. Die Regierung hat ein Defizitziel von 6,2 % des BIP bei gerade einem Prozent Wirtschaftswachstum vorgegeben.





