Bukarest (ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die von der Parlamentsmehrheit verabschiedete Novelle des Verwaltungsrechts eingelegt. Zu den angefochtenen Änderungen gehört u. a. der für Amtsträger völlig verwässerte Interessenkonflikt.
So verweist Johannis in seiner Klage darauf, dass infolge der Neudefinition des Interessenkonflikts Regierungsmitglieder selbst im Fall von Handlungen mit erwiesenen materiellen Vorteilen für Verwandte, Freunde oder Partner kaum noch zur Verantwortung gezogen werden können. Auch die von der PSD hauptsächlich zugunsten des UDMR gelockerte Möglichkeit der Nutzung von Minderheitensprachen gegenüber Behörden und Kommunaleinrichtungen focht das Staatsoberhaupt unter Verweis auf Verstöße gegen Art. 13 und 120 der Verfassung an, die dafür einen „erheblichen“ Anteil besagter Minderheit an der Gesamtbevölkerung voraussetzt.
Die Änderungen des Verwaltungsrechts seien zudem unter Missachtung des Prinzips des Zweikammersystems sowie ohne Einnahme des in der Verfassung vorgesehenen Gutachtens des Wirtschafts- und Sozialrats verabschiedet worden, hieß es weiter in der Beschwerde der Präsidentschaft.