Bukarest (ADZ) - In der Affäre um die veruntreuten Mittel des Geheimdienstes des Innenministeriums (DIPI) hat der Oberste Gerichts- und Kassationshof am Dienstag dem Antrag der Antikorruptionsbehörde DNA auf Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Über die Rechtmäßigkeit der als Verschlusssachen eingestuften DIPI-Ausgaben, die vor allem in Annehmlichkeiten für Ex-Innenminister und -Vizepremier Gabriel Oprea geflossen sein sollen und deren Geheimhaltungsstufe Opreas Nachfolger Petre Tobă unter keinen Umständen aufheben wollte, werden nun die Verfassungshüter befinden. In ihrem Antrag hatte die DNA u. a. auf das „rechtswidrige, willkürliche und völlig unbegründete Vorgehen einer Verwaltungsbehörde“ hingewiesen.