Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch die Eilverordnung der Regierung 77/2013, durch die Stellen in der öffentlichen Verwaltung reduziert worden waren, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat somit der Eingabe von 61 Abgeordneten der PDL und der PPDD recht gegeben. In der Begründung hatte es geheißen, dass durch Eilverordnungen der Regierung laut Verfassung „die Funktionsweise der grundlegenden Institutionen des Staates nicht beeinträchtigt werden darf“.
Die Eilverordnung der Regierung war durch Gesetz vom Parlament im Dezember 2013 gebilligt worden. Darin war vorgesehen, dass – mit einigen Ausnahmen – die freien Stellen von den Ministerien und den dazugehörigen Institutionen gestrichen werden. Ebenso war eine Zahl von Leitungsposten in normale ausübende Posten umgewandelt worden. Die Eilverordnung wollte zu einer Verschlankung der öffentlichen Verwaltung und zur Herabsetzung der Kosten beitragen.
Hingegen hat das Verfassungsgericht ein Gesetz über die Nichtregierungsorganisationen (NGO), das Präsident Traian Băsescu angegriffen hatte, für verfassungsgemäß erklärt. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Vereinigungen und Stiftungen, die in ihrer Benennung die gleichen Bezeichnungen führen wie Institutionen oder Berufsverbände, diese ändern müssen. Das Gesetz bleibt also gültig und die NGO müssen sich danach richten.