Bukarest (ADZ) – Die EU-Kommission hat Rumänien, Griechenland und Irland wegen Nicht- bzw. mangelhafter Umsetzung der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Rumänien und Griechenland hätten die sogenannte vierte Geldwäscherichtlinie überhaupt nicht und Irland bloß in äußert geringem Maße in nationales Recht umgesetzt, dabei haben „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung negative Auswirkungen für die gesamte EU“, sagte die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova am Donnerstag. Das oberste EU-Gericht kann gegebenenfalls hohe Geldstrafen gegen die betroffenen Länder verhängen.