Bukraest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien einzuleiten und ein weiteres fortzusetzen – beide betreffen Preisfestsetzungen sowie Ausfuhrbeschränkungen an den Energiemärkten.
Zunächst hat die EU-Kommission in einem Aufforderungsschreiben Maßnahmen beanstandet, die Stromerzeuger verpflichten, alle Einnahmen oberhalb einer bestimmten Preisschwelle an einen Energiewendefonds abzuführen und Gaserzeuger, einen Teil ihrer Produktion zu festen Preisen an bestimmte Kunden zu verkaufen. Die Kommission erachtet die Freiheit der Strom- und Gaserzeuger, ihre Großhandelspreise festzusetzen, Grundsätze der freien Preisbildung sowie des grenzüberschreitenden Handels, als in Rumänien eingeschränkt.
Des Weiteren erachtet die EU-Kommission, dass ihre Bedenken zu einem im April 2023 eingeleiteten Verfahren nicht ausgeräumt wurden. Hier wird ebenfalls die Einschränkung der Ausfuhr von Strom und somit die Freiheit der Marktteilnehmer, Großhandelspreise festzulegen, kritisiert.
In beiden Fällen hat Rumänien zwei Monate Zeit zu reagieren, andernfalls werden entsprechende folgende Schritte eingeleitet.