Brüssel/Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien und die Niederlande eingeleitet, weil diese Länder die Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand ab Beginn des Strafverfahrens sowie das Recht auf Benachrichtigung, etwa von Angehörigen, Arbeitgeber oder Konsularbehörden, im Falle eines Freiheitsentzugs gemäß Richtlinie 2013/48/EU nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben, laut Nachrichtenportal News.ro.
In einem zweiten Aufforderungsschreiben vom Mittwoch mahnt die EU-Kommission die korrekte Einführung des Binnenrechts bezüglich Hassreden und Hassverbrechen in Rumänien an. Bereits 2020 wurde festgestellt, dass die eingeleiteten Gesetzesänderungen auch weiterhin den EU-Regelwerken nicht entsprechen.
Die beiden Länder haben nun eine zweimonatige Frist, die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu ergreifen, andernfalls kann die EU-Kommission eine begründete Stellungnahme übermitteln.