Bukarest (ADZ) - Lehrenden darf nicht untersagt werden, in Bildungseinrichtungen das Thema Geschlechtsidentität anzusprechen – dies entschied das Verfassungsgericht (VG) am Mittwoch, wie Agerpres berichtete. Das im Juni verabschiedete Gesetz, das die Thematisierung von „Theorien oder Meinungen zur Geschlechtsidentität, wonach (soziales) Geschlecht ein vom bio-logischen Geschlecht getrenntes Konzept ist und beide nicht immer das gleiche sind“ verbietet, ist damit gekippt.
Das Gesetz hatte zu Protesten von Universitäten und Studierenden geführt – es hätte nicht nur die plötzliche Abschaffung des Masterstudiengangs „Gender Studies“ erzwungen, sondern auch die Freiheit der universitären Forschung und Lehre eingeschränkt und überdies gegen verschiedene Verfassungsartikel sowie internationale Abkommen verstoßen. Das Nationale Institut für Politikwissenschaft (SNSPA) hatte kritisiert, dass sich die Politik einmische, ohne das Konzept überhaupt zu verstehen.