Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von Staatspräsident Klaus Johannis betreffend die Ende letzten Jahres von der Legislative verabschiedeten Änderungen des Gesetzes 161/2003 für zulässig befunden.
Alle Änderungen, die die Inkompatibilitäten von Mandatsträgern – Parlamentariern, Ministern, Bürgermeistern, Präfekten, Subpräfekten, Kreisratschefs und Kreisräte – aufweichen bzw. letzteren die Möglichkeit einräumen, auch unternehmerisch tätig zu werden, seien verfassungswidrig, teilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Valer Dorneanu, mit.