Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch in einer Urteilsbegründung angegeben, dass das Zentrale Wahlbüro (BEC) sowie das Verfassungsgericht selber keine effiziente und reale Prüfung bezüglich der Unterschriftenlisten, welche für die Präsidentschaftskandidatur nötig sind, durchführen können. Am 23. September hatte das VG der Beanstandung des Präsidentschaftskandidaten Viorel Cataram˛ gegen die BEC-Entscheidung, ihn wegen getürkter Unterschriftenlisten nicht als Kandidat zuzulassen, stattgegeben. In der am Mittwoch veröffentlichten Begründung erklärt das VG, dass aufgrund des engen Zeitplans, in welchem Präsidentschaftskandidaturen geprüft werden sollten, der unbegrenzten Zahl von Personen, die Einwendungen erheben können, der hohen Mindestanforderung von 200.000 Unterstützern für eine Kandidatur sowie der nötigen Verifizierung persönlicher Daten die Überprüfung der Unterschriftenlisten zur Formalität wird und den Sinn der Reglementierung aufhebt.