Bukarest (ADZ/Mediafax) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag zum Begriff des „allgemeinen Renteneintrittsalters“ geurteilt, dass dieser eine weitere Beschäftigung nicht explizit ausschließt. Andererseits liege eine geschlechtsspezifische Diskriminierung vor, so die Richter. Gegenwärtig beträgt das Renteneintrittsalter für Männer 65 Jahre; für Frauen liegt es bei 60 Jahren und zehn Monaten, bis 2030 soll es jedoch auf 63 Jahre steigen. Auf Wunsch sollen Frauen ihr Angestelltenverhältnis nun verlängern können, um sich erst im selben Alter wie ihre männlichen Kollegen in die Rente verabschieden zu müssen.