Bukarest (ADZ) – In seiner jüngsten Urteilsbegründung bezüglich der verfassungswidrigen Sonderrenten für gewählte Kommunalpolitiker wirft das Verfassungsgericht (VG) der Legislative Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vor. In der am Dienstag veröffentlichten Urteilsbegründung verwiesen die Verfassungsrichter darauf, schon einmal hierzu befunden zu haben, doch habe sich das Parlament über das VG-Urteil hinweggesetzt, was einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit bedeute.
Der Gesetzgeber habe an „gesetzlichen Lösungen“ festgehalten, deren Verfassungswidrigkeit längst festlag, da sie klar gegen das Prinzip der Gleichberechtigung verstoßen, rügten die Verfassungshüter. Dem Parlament wird zudem eine vorsätzliche Irreführung vorgeworfen: Es habe versucht, „kaschierte Dienstrenten“ für gewählte Kommunalpolitiker einzuführen, obwohl letzteren derartige Altersbezüge laut geltendem Recht nicht zustehen.
Darüber hinaus habe die Legislative diskriminiert, da sie die Sonderrenten bloß für Bürgermeister und Vizebürgermeister, Kreisratschefs und Vizekreisratsvorsitzende und nicht auch für die restlichen gewählten Kommunalpolitiker vorgesehen habe. Wie schon davor hob das Verfassungsgericht auch diesmal hervor, dass das Parlament zudem keinerlei Angaben zu den Finanzierungsquellen des geplanten Geldsegens gemacht hatte.