Bukarest (Mediafax/ADZ) - In dem Ansuchen der USL zur Amtsenthebung des Präsidenten Traian Băsescu werden Verstöße gegen die Verfassung aufgelistet, die dieser in den letzten zweieinhalb Jahren angeblich begangen hat.
Der Präsident habe sich die Rolle des Premiers angemaßt, etwa bei der Ausarbeitung des Bildungsgesetzes oder bei der Herabsetzung der Gehälter und Renten. Wiederholt habe er die Grundrechte und -freiheiten der Bürger beeinträchtigt, vor allem habe er das Versprechen nicht eingehalten, dass die Kürzung der Löhne der Staatsangestellten um 25 Prozent rechtzeitig rückgängig gemacht wird.
Der Präsident habe wiederholt gegen die Gewaltenteilung im Staat verstoßen, auch durch seinen Entwurf zur Abänderung der Verfassung, den er dem Parlament zugeschickt hatte. Durch „Besuche“ beim Verfassungsgericht vor wichtigen Entscheidungen habe der Präsident Druck auf die Richter ausgeübt. Ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie habe der Präsident übertreten, als er erklärte, dass er keinen Premierminister seitens der USL ernennen würde, selbst wenn diese Formation die absolute Mehrheit im Parlament erzielen würde.
Der Präsident habe seine Rolle als Vermittler zwischen den politischen Kräften in der Gesellschaft nicht wahrgenommen, er habe sich häufig an den Zusammenkünften der PDL beteiligt und mit dieser Partei Richtlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik besprochen.