Bukarest (ADZ) - Nach Angaben des Chefs der Ständigen Wahlbehörde AEP, Toni Greblă, werden bei der Parlamentswahl vom 1. Dezember keine Wahlbündnisse antreten – die Frist, um diese beim Zentralen Wahlbüro (BEC) anzumelden, sei mittlerweile verstrichen, teilte Greblă auf einer Pressekonferenz mit. Dafür könnten eventuelle politische Bündnisse noch angemeldet werden – allerdings nicht beim Wahlbüro, sondern gerichtlich, erläuterte Greblă.
In puncto Allgemeinwahl verwies der Wahlbehörde-Chef ausdrücklich darauf, dass diese hierzulande an einem einzigen Tag, nämlich am 1. Dezember, steigt, während die Stimmabgabe im Ausland über zwei Tage, dem 30. November und dem 1. Dezember, erfolgen wird. Der Wahlkampf für die Parlamentswahl starte offiziell am 1. November und ende am 30. November, fügte Greblă hinzu.
Angesichts der zunehmenden Spekulationen über eine eventuelle Vorverlegung der Feierlichkeiten aus Anlass des Nationalfeiertages stellte der AEP-Chef zudem klar, dass aus Sicht seiner Behörde die traditionellen Militärparaden den zeitgleichen Wahlverlauf nicht beeinträchtigen würden – Militärparaden hätten schließlich „nichts Wahlkampfmäßiges“ in sich. Es obliege selbstverständlich der Regierung, die Termine für Wahlen und Feierlichkeiten festzulegen, doch sehe er kein Problem darin, wenn diese zeitgleich steigen – während man letzteren beiwohne, könne man sich „bequem eine halbe Stunde für den Gang zur Wahlurne abzwacken“. Greblăs Klarstellung erfolgte, nachdem die Medien in den letzten Tagen wiederholt berichtet hatten, die Exekutive ziehe mittlerweile in Betracht, wegen der auf den 1. Dezember angesetzten Parlamentswahl die aus Anlass des Nationalfeiertages geplanten Festlichkeiten auf den 30. November vorzuziehen.