Wahlrechtsnovelle unter Beschuss

USR: Ombudsperson sollte sich einschalten

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Bukarest (ADZ) – Dass die Wahllokale für rumänische Bürger im Ausland laut Beschluss der Regierung nicht mehr um 21 Uhr jeweilige Ortszeit und stattdessen alle zeitgleich um 21 Uhr rumänische Ortszeit schließen sollen, findet die USR eine Diskriminierung. Warum sollte ein Rumäne in Japan mehr Stunden wählen dürfen als einer in den USA, fragte USR-Chefin und Präsidentschaftskandidatin Elena Lasconi auf Facebook. In der Tat würden auf der Grundlage dieser Maßnahme, die aus Sicht der Regierung den Einfluss auf den Wahlprozess reduzieren soll, Wahlberechtigte in Gebieten mit großen rumänischen Gemeinden wie Großbritannien weniger Stunden zur Verfügung haben, um wählen zu gehen. Während aber der Zeitunterschied in Europa maximal zwei Stunden beträgt, sieht es in Übersee ganz anders aus: In Los Angeles oder Vancouver würden die Wahllokale bereits um 11 Uhr vormittags schließen müssen, an der amerikanischen und kanadischen Ostküste immerhin um 14 Uhr. 

Ciolacu handele gegen die Rumänen im Ausland, die ihn um die Stichwahl brachten, so Lasconi, die ihrerseits den Sprung ins Finale dank Stimmen aus dem Ausland schaffte. Laut USR müsse nun die Ombudsperson gegen den Beschluss vorgehen.