Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Staatshaushalt 2015 konnte rechtzeitig in Kraft treten, nachdem das Verfassungsgericht eine Beanstandung der PNL abgewiesen hatte. Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, hatte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, dazu erklärt. Somit hat Staatspräsident Klaus Johannis das Gesetz des Staatshaushalts 2015 prompt gegengezeichnet und es ist im Amtsblatt erschienen.
Die Befürchtungen, dass einige der Maßnahmen, die ab 1. Januar eingeführt werden sollen, verschoben würden, sind somit gegenstandslos. Für die Rentner ist im Staatshaushalt ab 1. Januar eine Erhöhung der Renten um 5 Prozent vorgesehen. Diese Erhöhung gehe etwas weiter als die vom Gesetz vorgeschriebene, erklärte noch vor Jahresende Arbeitsministerin Rovana Plumb. In die gleiche Kategorie fällt die Erhöhung der Beihilfen für Behinderte um 16 Prozent.
Weiter reichende Auswirkungen hat die Anhebung des Mindestlohns auf 975 Lei im Monat, da unter diesem Kennwert Verschiedenes anders berechnet wird, z. B. Strafpunkte für Autofahrer. Positive Auswirkungen verspricht man sich von der Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 9 Prozent für die Dienstleistungen im Tourismus in der Kategorie „All-inclusive“, man hofft, dadurch einen Anreiz für 500.000 Reisende zu bieten.
Die Luxussteuer wird in Lei nach dem Stand 2014 berechnet, hingegen mussten die Strompreise für KMU freigegeben werden.