Bukarest (Mediafax/ADZ) - Zwischen der Regierung und dem Obersten Magistraturrat (CSM) war ein Streit darüber ausgebrochen, wer den rumänischen Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ernennt. Die Regierung hatte eine Eilverordnung erlassen, die besagt, dass die Ernennung durch einen interministeriellen Ausschuss erfolgt. Dem widerspricht die CSM-Vorsitzende Oana Schmidt-Hăineală, da diese Ernennung bisher durch den Magistraturrat erfolgt ist. Sie hat sich deshalb ans Verfassungsgericht gewendet. Premier Victor Ponta äußerte dazu, dass er von der Eilverordnung Abstand nehme und den Ombudsmann ersucht habe, ebenfalls das Verfassungsgericht einzuschalten.