Hermannstadt (ADZ) – Zu den am 25. Juli von Staatspräsident Klaus Johannis promulgierten Gesetzen gehört auch Gesetz 159/2019 zur Entschädigung von Opfern der totalitären Regimes in Rumänien. Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Novellierung und Ergänzung von Dekretgesetz 118/1990 über das Zuerkennen von Rechten an Personen, die aus politischen Gründen von den ab dem 6. März 1945 eingesetzten Diktaturen verfolgt worden sind und den ins Ausland Deportierten und in Gefangenschaft Geratenen sowie die Novellierung von Dringlichkeitserlass 105/1999 über das Zuerkennen von Rechten an Personen, die aus ethnischen Motiven von den in Rumänien beginnend mit dem 6. September 1940 und bis zum 3. März 1945 amtierenden Regimes verfolgt worden sind. Zu den Bestimmungen des Gesetzes gehört nebst Beibehaltung der auch bisher gültigen Rechte (kostenloses Radio- und Fernsehabo, vorrangige Behandlung bei gratis Arzneimittelvergabe, u.ä.) die Erhöhung von 400 auf 700 Lei der monatlich für jedes im Gefängnis, in der Deportation oder Arbeitslager sowie Zwangsdomizil verbrachte Jahr gezahlten Zusatzrente. Mitbedacht sind auch die Ehepartner von während der Repressionsmaßnahme verstorbenen Partner, sofern sie nicht wieder geheiratet haben.
Die von Ovidiu Ganţ, dem Repräsentanten der deutschen Minderheit im Parlament, zusammen mit Abgeordneten und Senatoren der PNL sowie zwei Kollegen der Minderheitenfraktion im April 2019 hinterlegte Gesetzesinitiative ging von einem Appell des Vorsitzenden des Verbands der ehemals politisch Verfolgten (AFDPR) aus. In diesem wurde u.a. darauf hingewiesen, dass sich seit der Verurteilung der Verbrechen des Kommunismus durch den Staatspräsidenten am Vorabend des EU-Beitritts Rumäniens das Leben und die Situation der Opfer der Diktaturen nicht verbessert hat. Ihre Zahl nimmt stetig ab, es sind also immer weniger Personen, die eine tatsächliche Anerkennung ihrer Leiden erhalten. Waren es 1990, als die erste Form des Gesetzes verabschiedet worden war, rund 150.000 aus politischen Gründen Verfolgte, ist deren Zahl mittlerweile auf etwa 2000 geschrumpft. Die meisten der heute rund 35.000 Personen, die entschädigt werden, gehören Personengruppen an, die infolge der Ausweitung des Gesetzes auch auf in Arbeitslager Deportierte, Zwangsumgesiedelte, in die Psychiatrie Zwangsinternierte, u.ä. eine Zusatzrente erhalten. Erweitert wurden die Bestimmungen des Gesetzes in der neuen Form nun auch auf diejenigen, die bis zum 31. Dezember 1964 bewaffneten Widerstand (Widerstandskämpfer in den Gebirgen) gegen das kommunistische Regime geleistet haben.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Gesetzesvorschlag im Parlament durchzusetzen, trotz parlamentarischer Mehrheit, die daran nicht beteiligt war“, erklärte der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ.